Personalausweis und Datenschutz - Vermietung von Wohnraum

von Freya Wolfenstaedter

Bild: pexels.com

In den letzten Artikeln wurden bereits einige Situationen besprochen, in denen der Personalausweis häufig zum Einsatz kommt. Sei es, um die Personen auszuweisen oder für andere Zwecke, der Personalausweis enthält viele sensible und personenbezogene Daten, weshalb stets betrachtet werden muss, ob die Aufnahme der Daten über den Personalausweis notwendig ist.

Im Artikel zum Thema Vertragsabschluss und Reklamation wurde bereits darauf eingegangen, dass es durchaus erforderlich sein kann, die Identität des Vertragspartners durch Vorlage eines Personalausweises nachzuweisen, sofern es bei dem Vertragsschluss auf die Identität des Vertragspartners ankommt.

Bei der Vermietung von Wohnraum kommt es meist auf die konkrete Person an, die sich für die Wohnung bewirbt. Daher besteht in diesem Fall ein berechtigtes Interesse des Vermieters, die Identität des Mieters durch Einsicht des Personalausweises zu prüfen. Wurden die vom Mieter angegebenen Daten überprüft, reicht ein Vermerk darüber, dass die Daten stimmen und überprüft wurden, aus.

Es ist nicht erlaubt, darüber hinaus Daten aus dem Personalausweis zu erfassen, wie beispielsweise die Ausweisnummer. Lediglich die für den Vertragsschluss notwendigen personenbezogenen Daten dürfen festgehalten und überprüft werden. Daraus folgt, dass grundsätzlich keine Kopie des Ausweises angefertigt oder gefordert werden darf.

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