Recht auf Löschung und Korrektur
von Freya Wolfenstaedter
Die DSGVO stärkt die Rechte der Betroffenen, also derjenigen Personen, deren Daten verarbeitet werden. Unter diese Rechte fallen auch das Recht auf Löschung sowie das Recht auf Korrektur. Die verantwortliche Stelle sollte sich über diese Rechte bewusst sein, um angemessen auf Anträge reagieren zu können.
Personenbezogene Daten, die nicht mehr aktuell oder fehlerhaft sind, müssen auf Antrag der betroffenen Person berichtigt werden.
Zusätzlich besteht in einigen Fällen ein Löschungsanspruch der personenbezogenen Daten. Dies ist der Fall, wenn die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind. Auch im Falle eines Widerrufs der Einwilligung ohne eine anderweitige Rechtsgrundlage, die eine Verarbeitung rechtfertigen würde, besteht ein Löschungsanspruch. Das gilt auch im Falle eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung, auf welchen später weiter eingegangen wird. Der Löschungsanspruch besteht auch, falls die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder die Löschung der Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist.
Betroffene Personen können gegen die Datenverarbeitung bei Vorliegen persönlicher Gründe auch Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO einlegen, was aber nur dann gilt, wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessensabwägung stattfindet. Der Verantwortliche darf die Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der Person überwiegen. Dient die Datenverarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, so ist dies auch ein Grund für die Verantwortlichen, die Daten weiter verarbeiten zu können.
Einige spezielle Regelungen gibt es, falls die personenbezogenen Daten für Direktwerbung genutzt werden. Hier hat jede betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke dieser Werbung einzulegen, was auch für das damit in Verbindung stehende Profiling gilt. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung ihrer Daten für die Zwecke der Direktwerbung, so dürfen diese nicht mehr dafür verarbeitet werden.